05.05.2010
Eine Grundschule darf in Sachsen betrieben werden, wenn pro Klasse mindestens 15 Schüler angemeldet sind – und zudem im Schulgebäude insgesamt 60 Kinder unterrichtet werden. Wenn in einer Grundschule also wegen der nicht ausreichenden Schülerzahl ein Mal keine neue Klasse gebildet werden kann, ist die Gesamtschülerzahl auch in den Folgejahren nicht zu erreichen. Dies ist auch dann der Fall, wenn ab dem Folgejahr wieder genügend Anmeldungen zur Bildung einer 1. Klasse vorliegen. Damit wären diese Schulen zum Sterben verurteilt.
Wir halten es deshalb für sinnvoll, wenn statt der Schließung dieser betroffenen Grundschule nur der Status geändert wird. Die Grundschule könnte als Außenstelle einer anderen Grundschule weiter betrieben werden. Das könnte man zum Beispiel über Schulzweckverbände umsetzen. Die Entscheidung darüber, ob eine Außenstelle gegründet wird, obliegt dem Schulträger, also der Kommune. Mit der Aufrechterhaltung einer Außenstelle bleibt die Schule im Ort. Zudem würde mit solch einer Maßnahme die politische Bedeutung der Kommunen weiter gestärkt.
Einsparungen hat das Land bei einer Schulschließung geringfügig lediglich im personellen Bereich. Bei einer Schulschließung auftretende Einsparung der Direktorenstelle, der Sekretärin und des Hausmeisters gibt es gleichermaßen bei der Außenstellenbildung.
Bei Mittelschulen sollte die FDP an ihren Forderungen zur Möglichkeit der einzügigen Betreibung im ländlichen Raum und in Randgebieten festhalten.
Außenstellen zulassen, statt Schulen schließen
4 Grundschulen (Mühltroff, Reumtengrün, Oberlosa, Ellefeld) und 1 Mittelschule (Bad Elster) haben die gesetzlich vorgeschriebene Mindestschülerzahl bei den Anmeldungen zur Klassenstufe 1 bzw. 5 nicht erreicht. Um die nun drohenden Schulschließungen abzuwenden, haben Kreisvorstand und Kommunalpolitiker einen Vorschlag erarbeitet und der FDP-Landtagsfraktion übergeben. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des Schulgesetzes.Eine Grundschule darf in Sachsen betrieben werden, wenn pro Klasse mindestens 15 Schüler angemeldet sind – und zudem im Schulgebäude insgesamt 60 Kinder unterrichtet werden. Wenn in einer Grundschule also wegen der nicht ausreichenden Schülerzahl ein Mal keine neue Klasse gebildet werden kann, ist die Gesamtschülerzahl auch in den Folgejahren nicht zu erreichen. Dies ist auch dann der Fall, wenn ab dem Folgejahr wieder genügend Anmeldungen zur Bildung einer 1. Klasse vorliegen. Damit wären diese Schulen zum Sterben verurteilt.
Wir halten es deshalb für sinnvoll, wenn statt der Schließung dieser betroffenen Grundschule nur der Status geändert wird. Die Grundschule könnte als Außenstelle einer anderen Grundschule weiter betrieben werden. Das könnte man zum Beispiel über Schulzweckverbände umsetzen. Die Entscheidung darüber, ob eine Außenstelle gegründet wird, obliegt dem Schulträger, also der Kommune. Mit der Aufrechterhaltung einer Außenstelle bleibt die Schule im Ort. Zudem würde mit solch einer Maßnahme die politische Bedeutung der Kommunen weiter gestärkt.
Einsparungen hat das Land bei einer Schulschließung geringfügig lediglich im personellen Bereich. Bei einer Schulschließung auftretende Einsparung der Direktorenstelle, der Sekretärin und des Hausmeisters gibt es gleichermaßen bei der Außenstellenbildung.
Bei Mittelschulen sollte die FDP an ihren Forderungen zur Möglichkeit der einzügigen Betreibung im ländlichen Raum und in Randgebieten festhalten.


