05.05.2010
Wie die FDP sich eine Staatsreform in Sachsen vorstellt, erläuterte Dr. Jürgen Martens (rechts). Martin Treeck begrüßte den Justizminister sehr herzlich im Vogtland. Statistisch gesehen, beschäftige der Freistaat Sachsen derzeit 13,4 Menschen pro 1000 Einwohner in seinen Verwaltungen (ausgenommen die Bildungseinrichtungen). Die anderen Bundesländer hätten im Schnitt 9,6 Beschäftigte – 4 weniger als Sachsen. Da es zeitgleich auch zu strukturellen Mindereinnahmen komme (aus dem Solidarpakt bzw. dem Länderfinanzausgleich), sei zügiges Handeln geboten.
Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht, Strukturkritik und Prozessoptimierung, Deregulierung und Bürokratieabbau sind nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um ein Finanz-Debakel auszuschließen. Alternativ stünden nach Ansicht Dr. Martens’ eine Optimierung auf der Einnahmenseite (Steuererhöhungen oder Aufnahme neuer Kredite) bzw. eine Optimierung auf der Ausgabenseite (gleich bleibende Verwaltungskosten zu Lasten nötiger Investitionen) an.
Da sei ihm die Senkung der Verwaltungskosten zu Gunsten einer gleich bleibenden Investitionsquote wesentlich lieber, so Dr. Martens. Auf den Prüfstand müsse alles – inklusive der Staatsbetriebe. Brauche Sachsen tatsächlich noch ein Staatliches Gestüt? Könne es sich der Freistaat leisten, Schloss Wackerbarth jährlich 23 Millionen Euro dazu zu schießen? Könnte man das Staatliche Eichwesen nicht privatisieren und nur eine Kontrollstelle zur Überprüfung der Betriebe behalten?
Der Justizminister machte aber auch klar, dass die FDP nach wie vor gewillt ist, die Landesdirektionen (früher Regierungspräsidien) abzuschaffen. Aufgaben, die dort derzeit noch erfüllt werden, könnten die Ministerien bzw. Kreise übernehmen. Ein erster Schritt, die Zusammenlegung der Landesdirektionen Leipzig und Chemnitz sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Maßnahmen, die bis 2011 realisiert sein sollen, so Dr. Martens, sind neben der umfassenden Aufgabenkritik unter anderem die Neuregelung der Ladenschlusszeiten, die Einschränkung der Befugnis zum Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, die Überprüfung der Förderpolitik sowie die Förderung der Deregulierung durch eine Änderung der Verwaltungsvorschriften. (5. Mai 2010)
Staatsreform in Sachsen nötig
Die demografische Entwicklung in Sachsen sei besorgniserregend. Wurden 1990 noch 5 Millionen Einwohner gezählt, so schätze man, dass 2020 nur noch 4 Millionen Menschen in Sachsen leben werden. Im Vogtland werde der Bevölkerungsverlust voraussichtlich 12 Prozent betragen. Lege man diese Zahlen zu Grunde, hätte Sachsen eine viel zu aufgeblähte Verwaltung. Justizminister Dr. Jürgen Martens zeigte nun in einer Liberalen Runde in der „Goldenen Höhe“ Treuen auf, welche Maßnahmen nach gezielter Aufgabenkritik angegangen werden können, um verträglichere Strukturen zu schaffen.
Wie die FDP sich eine Staatsreform in Sachsen vorstellt, erläuterte Dr. Jürgen Martens (rechts). Martin Treeck begrüßte den Justizminister sehr herzlich im Vogtland. Statistisch gesehen, beschäftige der Freistaat Sachsen derzeit 13,4 Menschen pro 1000 Einwohner in seinen Verwaltungen (ausgenommen die Bildungseinrichtungen). Die anderen Bundesländer hätten im Schnitt 9,6 Beschäftigte – 4 weniger als Sachsen. Da es zeitgleich auch zu strukturellen Mindereinnahmen komme (aus dem Solidarpakt bzw. dem Länderfinanzausgleich), sei zügiges Handeln geboten.
Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht, Strukturkritik und Prozessoptimierung, Deregulierung und Bürokratieabbau sind nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um ein Finanz-Debakel auszuschließen. Alternativ stünden nach Ansicht Dr. Martens’ eine Optimierung auf der Einnahmenseite (Steuererhöhungen oder Aufnahme neuer Kredite) bzw. eine Optimierung auf der Ausgabenseite (gleich bleibende Verwaltungskosten zu Lasten nötiger Investitionen) an.
Da sei ihm die Senkung der Verwaltungskosten zu Gunsten einer gleich bleibenden Investitionsquote wesentlich lieber, so Dr. Martens. Auf den Prüfstand müsse alles – inklusive der Staatsbetriebe. Brauche Sachsen tatsächlich noch ein Staatliches Gestüt? Könne es sich der Freistaat leisten, Schloss Wackerbarth jährlich 23 Millionen Euro dazu zu schießen? Könnte man das Staatliche Eichwesen nicht privatisieren und nur eine Kontrollstelle zur Überprüfung der Betriebe behalten?
Der Justizminister machte aber auch klar, dass die FDP nach wie vor gewillt ist, die Landesdirektionen (früher Regierungspräsidien) abzuschaffen. Aufgaben, die dort derzeit noch erfüllt werden, könnten die Ministerien bzw. Kreise übernehmen. Ein erster Schritt, die Zusammenlegung der Landesdirektionen Leipzig und Chemnitz sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Maßnahmen, die bis 2011 realisiert sein sollen, so Dr. Martens, sind neben der umfassenden Aufgabenkritik unter anderem die Neuregelung der Ladenschlusszeiten, die Einschränkung der Befugnis zum Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, die Überprüfung der Förderpolitik sowie die Förderung der Deregulierung durch eine Änderung der Verwaltungsvorschriften. (5. Mai 2010)


